KRANKENHAUS KONZEPT KREIS MINDEN-LÜBBECKE AUS DER SICHT DER BÜRGERINITIATIVE - ALLGEMEIN

 

Die grundsätzliche Frage lautet:

Was war eigentlich Ausgangspunkt der Überlegungen, an der Situation der stationären Versorgung im Kreis Minden-Lübbecke etwas zu ändern?

 

Selbst der Landrat Ali Dogan hält die gegenwärtige stationäre Versorgung im Gesamtkreis für hervorragend.

 

Auszug aus einer Mail an die Bürgerinitiative vom 6.3.2023:

 

„Gestatten Sie mir zunächst den Hinweis, dass die stationäre Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Minden-Lübbecke auf bestmöglichem medizinischem und pflegerischem Niveau gesichert ist. Viele Kreise in Deutschland wären froh und dankbar, eine so wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung zu haben. Im Kreis Minden-Lübbecke verfügen wir über ein exzellentes medizinisches Angebot mit einem Universitätsklinikum, zwei Regelversorgern, einem Grundversorger, zwei universitären Fachkliniken und wir haben zudem mit dem HDZ einen überregional bekannten Leuchtturm in der Herzchirurgie vor Ort.

Ich bin äußerst dankbar, ein solches Angebot hier für die Bürgerinnen und Bürger vorhalten zu können. Die gute Versorgungssituation lässt sich auch mit Zahlen hinterlegen: demnach verfügt der Kreis Minden-Lübbecke (lt. Krankenhausverzeichnis 2018) über 8,2 Krankenhausbetten je 1.000 Einwohner. Hingegen sind es im benachbarten Landkreis Schaumburg nur 2,9 Betten. Auch die Kreise Herford (5,3), Lippe (3,1), Paderborn (4,9) und Gütersloh (3,5) sind lange nicht so gut aufgestellt. Ich bitte Sie bei der nachvollziehbaren Diskussion über die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Kreis Minden-Lübbecke, diesen Umstand nicht zu vergessen. Die Qualität der medizinischen Versorgung in Frage zu stellen, führt nicht zu einer Versachlichung der Diskussion, sondern allenfalls zur Verunsicherung der Bevölkerung. Dies kann nicht unser aller Ziel sein.

Eine Versorgung zweiter Klasse gibt es im Kreis Minden-Lübbecke nicht. Es gibt ein einheitliches Versorgungsniveau und das im Vergleich zu anderen Regionen auf einem sehr hohen Niveau“. 

Soweit die Meinung unseres Landrats Ali Dogan.

 

Sollte es dennoch Gründe für eine Korrektur der stationären Versorgung geben, bedarf es folgender Maßnahmen:

                                                                                                                                                                      

 

·BEDARFSERMITTLUNG DER NOTWENDIGEN ANFORDERUNGEN AN DIE STATIONÄRE VERSORGUNG AUF WISSENSCHAFTLICHER BASIS IM KREIS MI-LK                   

 

·AUSARBEITUNG EINER ZIELPLANUNG DER STRUKTUR DER STATIONÄREN STANDORTE GEMÄSS BEDARFSERMITTLUNG                   

 

·RAUMPLANUNG DER EINZELNEN STANDORTE

 

·GGF. GUTACHTEN ÜBER DIE BAUKOSTEN DER GEPLANTEN KLINIKNEUBAUTEN GEMÄSS ZIELPLANUNG 

 

·ERMITTLUNG DER SANIERUNGSKOSTEN FÜR DIE KLINIK LÜBBECKE GEMÄSS RAUMPLANUNG

 

·ERMITTLUNG DER SANIERUNGSKOSTEN FÜR DIE KLINIK MINDEN (JWK) 

 

·GUTACHTEN ZUR NACHHALTIGKEIT EINES KLINIK-NEUBAUS ESPELKAMP GEGENÜBER EINER SANIERUNG DES KRANKENHAUSES LÜBBECKE

 

·GGF. VERBINDLICHE AUSSAGEN ZUR NACHNUTZUNG DER KRANKENHÄUSER LÜBBECKE UND RAHDEN VOR NEUBAUBEGINN

 

·PRÜFUNG OB VEREINBARKEIT MIT DEM EU SUBVENTIONSRECHT GEGEBEN IST

 

·PRÜFUNG OB VEREINBARKEIT DER KREISTAGSBESCHLÜSSE MIT  „§ 9 KrO NRW GEGEBEN IST, dessen Inhalt lautet:

 

Die Kreise haben ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Kreisfinanzen gesund bleiben. Auf die wirtschaftlichen Kräfte der kreisangehörigen Gemeinden und der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen

 

 

 

 

KONKRETE VORSCHLÄGE DER BÜRGERINITIATIVE ZUR UMSTRUKTURIERUNG DES KRANKENHAUSWESENS IM KREIS MINDEN-LÜBBECKE - KRANKENHAUSBEZOGEN:

 

Das Ziel lautet:

 

Die flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Kreis Minden-Lübbecke zu gewährleisten.

Doppelvorhaltungen und unteroptimale Abteilungsgrößen sind soweit wie möglich zu vermeiden.

 

KLINIK BAD OEYNHAUSEN

 

Die kleine Abteilung Gefäßchirurgie wird mit der ebenfalls kleinen Gefäßchirurgie in Minden zusammengelegt. Das HDZ übernimmt die verbleibenden Abteilungen des Krankenhauses in eigene Trägerschaft nach Maßgabe der Landeskrankenhausplanung und führt sie in einem Neubau mit dem HDZ zusammen. Der Vorteil für das HDZ: Unmittelbarer Zugriff in eigener Verantwortung und Sicherstellung notwendiger Nachbardisziplinen. Beendigung einer nicht zeitgemäßen Stand-Alone-Lösung eines Herzzentrums. Weitere Kooperationen mit dem Klinikum Minden. Vorteil für den Kreis: Ein Neubau zulasten des Kreises kann in Bad Oeynhausen entfallen.

 

 

KLINIK AUGUSTE VIKTORIA

 

Die Strukturen reichen nicht für eine Klinik, sondern nur für eine größere Abteilung. Die Klinik mit überregionalem Einzugsgebiet kann ganz nach Minden verlegt werden. Ggf. sollten im Klinikum Minden (JWK) bauliche Maßnahmen im OP- und Intensivbereich vorgenommen werden. Die Bettenkapazitäten im JWK Minden sollten reichen, wenn an anderer Stelle Abteilungen ausgelagert werden. Es ist auch daran zu denken, die Klinik für Wirbelsäulenchirurgie von Bad Oeynhausen nach Lübbecke zu verlegen.

 

 

KLINIK RAHDEN

 

Die stationäre Versorgung in Rahden als Haus der Grundversorgung mit internistischer Basisnotfallversorgung gemäß GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss), sollte im Sinne einer flächendeckenden Versorgung des Kreises, auch des Grenzgebietes von Niedersachsen, insbesondere nach dem Bau des neuen Zentralklinikums in Twistringen, unbedingt gewährleistet werden. Die Rettungswache in Rahden muss erhalten bleiben, damit die Eintreffzeit von 12 Minuten im Kreis lückenlos und flächendeckend - zumindest theoretisch – gewährleistet ist. Damit gibt es zukünftig im Kreis einen Grundversorger in Rahden, einen Regelversorger in Lübbecke und einen Maximalversorger in Minden und Bad Oeynhausen (HDZ).

Die chirurgische Notfallversorgung am Standort Rahden sollte sich auf eine funktionierende Versorgung im Sinne des D-ARZT-Verfahrens beschränken. Elektive chirurgische Eingriffe in der Viszeralchirurgie (Chirurgie des Bauchraumes) sollten daneben weiterhin möglich sein. Wenn noch nicht erfolgt, könnte Rahden als rechtlich unselbstständige Betriebsstätte der Universitätsklinik Minden geführt werden. Das würde gewährleisten, dass die ärztliche Aus- und Weiterbildung auch ein Haus der Grundversorgung einschließt. Das Image der Betriebsstätte Rahden als Universitätsklinik würde gestärkt. Um überhaupt eine Mindestgröße zu einem stationären Weiterbetrieb zu ermöglichen, wäre neben der Inneren Medizin auch die Etablierung einer bettenstarken und leistungsfähigen Geriatrie erforderlich. Dazu müssten die vorhandenen geriatrischen Fälle der Geriatrie (23 Betten) und der Neurologie (geriatrische Fälle unbekannt) in Minden auf Rahden konzentriert werden.

Das allein würde nicht ausreichen, um das rechnerische Potential anhand des alten Landeskrankenhausbedarfsplans 2015 für den Kreis Minden-Lübbecke, nämlich 90 Betten, zu heben. Die Einwohnerzahl des Kreises (310.710) lässt bei der landesweit geplanten Krankenhaushäufigkeit von 550/100.000 Einwohner, einer Regelauslastung von 87,5 Prozent und einer Regelverweildauer von 17 Tagen eine Belegung von 90 Planbetten erwarten.  Eine Neukonzeption und Belebung der Geriatrie, einschließlich geriatrischer Rehabilitation, wäre erforderlich. Zusammen mit den in der Basis vorhandenen 78 Betten würde mit vergleichsweise wenig Aufwand eine rund 170 stationäre Betten umfassende, überlebensfähige Krankenhausgröße erreicht. Rahden würde somit über ein starkes internistisch/geriatrisches Profil verfügen und den Erfordernissen des demografischen Wandels gerecht.

 

KLINIK MINDEN (JWK)

 

Neben der Lösung des Problems unteroptimaler Abteilungsgrößen (vgl. Gefäßchirurgie, Zusammenlegung mit der Gefäßchirurgie aus Bad Oeynhausen) ist das Herauslösen geriatrischer Fälle und die Transferierung nach Rahden erforderlich. Die Aufnahme einer oder beider orthopädischer Abteilungen aus der Auguste-Viktoria-Klinik wäre sinnvoll. Außerdem die Prüfung der baulichen Möglichkeiten (Betten- OP- und Intensivkapazitäten) hierfür.

 

KLINIK LÜBBECKE

 

Weiterbetrieb am Standort. Bauliche Ertüchtigung im Rahmen einer zukunftssicheren Zielplanung. Wie an den anderen Standorten Prüfung unteroptimaler Abteilungsgrößen, z.B. der Allgemeinchirurgie. Evtl. Aufnahme der Wirbelsäulenchirurgie aus Bad Oeynhausen.

 

 

AUSSAGEN ZUR „20 MINUTEN“ ERREICHBARKEITSREGELUNG

 

Hierzu sagt der Krankenhausplan des Landes NRW, 2022, auf Seite 38: „Die Erreichbarkeit von Krankenhäusern mit den Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Allgemeine Chirurgie“ ist daher innerhalb von 20 PKW-Fahrzeitminuten für 90 % aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten.“ Es ist eine politische Zielsetzung, die nicht sklavisch auf das einzelne Krankenhaus anwendbar ist. Es ist eine allgemeine Erreichbarkeit, die für Besucher und elektive Patienten gilt. Dies darf nicht mit der Notfallerreichbarkeit verwechselt werden.

Absurd wäre es, ein Krankenhaus nur deshalb an einem Standort neu zu bauen, weil er dem BESUCHER Entfernungsideal am nächsten kommt, ansonsten aber alle vernünftigen Bedarfsaspekte gewachsener Standorte vermissen lässt.

 

Davon zu unterscheiden ist die Notfallrettung. Einschlägige Normen hier: Rettungsgesetz NRW und der Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis. Eintreffzeit am Notfallort 12 Minuten.

 

Für jedes Krankenhaus selbst gilt die Schwellentheorie. Es gelten dann allgemeine Vorschriften für Krankenhäuser, z.B. das „Gestufte System von Notfallstrukturen“ des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss), spezielle Vorschriften des Hauses, sowie die Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften, insbesondere zu Facharztstandard, (zeitliche) Facharztpräsenz und Behandlungsprioritäten (Manchester-Triage).

 

 

Stand: 20. März 2023

 

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